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   BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23   

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https://dejure.org/2024,2432
BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23 (https://dejure.org/2024,2432)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2024 - 4 StR 289/23 (https://dejure.org/2024,2432)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2024 - 4 StR 289/23 (https://dejure.org/2024,2432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB, § 74, § 109 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Tatgerichtliche Beweiswürdigung zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes; Billigende Inkaufnahme des Todes als Folge der äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; Abgrenzung zwischen einem unbeendeten Versuch und einem beendeten Versuch

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    Es genügt vielmehr, dass der Täter die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 Rn. 35; Beschluss vom 19. Juni 2019 - 4 StR 185/19 Rn. 5).
  • BGH, 19.06.2019 - 4 StR 185/19

    Rücktritt (Rücktritt vom beendetem Versuch)

    Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    Es genügt vielmehr, dass der Täter die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 Rn. 35; Beschluss vom 19. Juni 2019 - 4 StR 185/19 Rn. 5).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    In die Prüfung sind dabei neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 Rn. 19 mwN; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 11 mwN; Urteil vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 583/19

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft)

    Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    Dieser hat gleichwohl die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 583/19).
  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

    Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    In die Prüfung sind dabei neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 Rn. 19 mwN; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 11 mwN; Urteil vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    (1) Die Jugendkammer war nicht gehalten, das Motiv des Angeklagten, den mit ihm familiär verbundenen Nebenkläger lediglich durch Schläge für den vorangegangenen Grundstücksverweis seines Vaters bestrafen zu wollen, näher in den Blick zu nehmen, weil der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter kein Tötungsmotiv im engeren Sinne hat, da er den tödlichen Erfolg gerade nicht erstrebt, sondern seinen Eintritt lediglich in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 442/18 Rn. 20; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15 Rn. 14).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    Zwar hat das Tatgericht auch die im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen, die den Vorsatz in Frage stellen können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23 Rn. 18; Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 18).
  • BGH, 30.03.2023 - 4 StR 234/22

    Mord (Beweiswürdigung: Tötungsabsicht, geplante Ausnutzung eingeschränkter

    Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    Zwingend braucht die Schlussfolgerung hingegen nicht zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2023 - 4 StR 234/22 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim

    Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    (1) Die Jugendkammer war nicht gehalten, das Motiv des Angeklagten, den mit ihm familiär verbundenen Nebenkläger lediglich durch Schläge für den vorangegangenen Grundstücksverweis seines Vaters bestrafen zu wollen, näher in den Blick zu nehmen, weil der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter kein Tötungsmotiv im engeren Sinne hat, da er den tödlichen Erfolg gerade nicht erstrebt, sondern seinen Eintritt lediglich in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 442/18 Rn. 20; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15 Rn. 14).
  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Erwägungen zum objektiven Gefährlichkeitsgrad der Gewalthandlungen als Grundlage

    Auszug aus BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
    Zwar hat das Tatgericht auch die im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen, die den Vorsatz in Frage stellen können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23 Rn. 18; Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 18).
  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 385/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tötungseventualvorsatzes

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch:

  • BGH, 17.09.2019 - 1 StR 343/19

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch:

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung;

  • BGH, 13.10.2022 - 2 StR 327/22

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, gefährliche Gewalthandlungen,

  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20

    Versuchter Totschlag (Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; anschauliche und

  • BGH, 13.03.2024 - 2 StR 77/24
    Hält er zu diesem Zeitpunkt den Tod des Opfers schon auf Grund seines bisherigen Handelns für möglich oder macht er sich zu diesem Zeitpunkt über die Folgen seines Tuns keine Gedanken, so ist der Versuch beendet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Januar 2024 - 4 StR 289/23, juris Rn. 16 f. mwN); der Täter erlangt daher Straffreiheit nur durch erfolgreiches (§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB) oder freiwilliges und ernsthaftes Rettungsbemühen (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB).
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